DFB-Sportgericht gibt Strafe nach Bochums Becherwurf bekannt

Fußball-Bundesligist VfL Bochum ist mit einer relativ glimpflichen Strafe für den Becherwurfskandal davongekommen.

Der vom Sportgericht des DFB am Mittwoch ausgesprochene Zuschauer-Teilausschluss wurde auf Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungsfrist läuft bis zum 30. Juni 2023.

Nur bei ähnlichen Vorfällen in diesem Zeitraum müsste der VfL die komplette Südtribüne für eine Partie schließen. Zudem dürfte der Klub für dieses Spiel keinen Ticketzuschlag erheben. Der Verein hat das Urteil bereits akzeptiert.

VfL Bochum muss Auflagen erfüllen

Um die verhängte Geldstrafe in Höhe von 100.000 Euro kommt der VfL dagegen nicht herum. Davon dürfen allerdings 33.000 Euro „für sicherheitstechnische und gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden“. Hinzu kommen drei weitere Geldstrafen in einer Gesamthöhe von 15.000 Euro für Becherwürfe von Bochumer Fans in den Punktspielen gegen Borussia Dortmund und Union Berlin sowie im Pokalspiel gegen den SC Freiburg.

Auch Auflagen müssen die Bochumer erfüllen. Dazu zählt „ein Konzept zur Einführung eines hochauflösenden Videoüberwachungssystems“ und die Einführung eines Pfandbecher-Mehrwegsystems.

Schiri-Assistent von Bierbecher am Kopf getroffen

Während der Bundesliga-Partie zwischen dem VfL und Borussia Mönchengladbach am 18. März war Schiedsrichter-Assistent Christian Gittelmann (Gauersheim) von einem Bierbecher am Kopf getroffen worden. Die abgebrochene Begegnung wurde mit 2:0 für Gladbach gewertet.

Gittelmann erlitt bei dem Vorfall nach eigenen Angaben eine Schädelprellung und ein Schleudertrauma. Mittlerweile hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen 38 Jahre alten Tatverdächtigen wegen gefährlicher Körperverletzung erhoben.

(SID) / Bild: Imago