Ronaldos umstrittene Rote Karte: Das sagt das Regelwerk

Das Champions League-Debüt von Cristiano Ronaldo für Juventus Turin hätte nicht viel schlechter laufen können. Bereits in der 29. Minute flog der Portugiese vom Platz, nachdem er seinem Gegenspieler Jeison Murillo an den Kopf griff. Im Netz sorgt die Entscheidung für ordentlich Gesprächsstoff, das Regelwerk ist in diesem Fall nicht gerade eindeutig.

Die Szene im Video

Es war der erste Platzverweis für Cristiano Ronaldo im 154. Champions-League-Spiel. Ob dieser wirklich gerechtfertigt war, lässt sich auch im Nachhinein schwer beurteilen. Für „Collinas Erben“, einen angesehenen Schiedsrichter-Podcast auf Twitter, hätte eine Gelbe Karte ausgereicht:

Betrachtet man nun das offizielle Regelwerk der FIFA zum Thema Tätlichkeit, so findet man folgendes:

„Eine Tätlichkeit liegt vor, wenn ein Spieler ohne Kampf um den Ball übermässige Härte oder Brutalität gegen einen Gegner, Mitspieler, Teamoffiziellen, Spieloffiziellen, Zuschauer oder eine sonstige Person einsetzt oder einzusetzen versucht. Dies gilt unabhängig davon, ob ein Kontakt erfolgt ist.“

Zur Thematik „Tätlichkeit gegen den Kopf“ gibt es allerdings noch einen eigenen Absatz:

„Ein Spieler, der ohne Kampf um den Ball einem Gegner oder einer anderen Person absichtlich mit der Hand oder dem Arm an den Kopf oder ins Gesicht schlägt, begeht eine Tätlichkeit, es sei denn, die eingesetzte Kraft war vernachlässigbar.“

Wie man sieht, bleibt hier einiger Raum für Interpretationen. Mit einer sehr harten Regelauslegung kann man die Rote Karte wohl rechtfertigen, eine Gelbe hätte es im Endeffekt wohl aber auch getan.

https://www.skysportaustria.at/uefa-cl/die-netzreaktionen-zur-roten-karten-fuer-cristiano-ronaldo/

(red./fv)