Aberkannter Schopp-Treffer: VAR bezieht Stellung
In der 26. Runde der ADMIRAL Bundesliga stand der VAR wieder mehrmals im Fokus. VAR Österreich hat nun die entscheidenden Szenen des Wochenendes aufgearbeitet. Besonders viel Gesprächsstoff lieferte das Spiel zwischen Sturm Graz und dem TSV Hartberg, dazu sorgte auch eine kuriose Strafstoß-Entscheidung bei Blau-Weiß Linz gegen die WSG Tirol für Diskussionen.
Die strittigste Szene der Runde gab es in Graz, als Hartberg-Profi Konstantin Schopp nach einem Eckball ins Tor traf. Der Treffer wurde aberkannt, da es in der Entstehung zu einem leichten Stoßen des Verteidigers kam. Der VAR bestätigte im Bericht der 26. Runde die Entscheidung des Schiedsrichter-Teams.
Die Szene im VIDEO
Die offizielle Begründung lautet: „Nach einem Eckball stößt der HTB-Spieler #27 seinen direkten Gegenspieler mit beiden Händen in den Rücken, wodurch dieser strauchelt und an einer möglichen Abwehrhandlung gehindert wird. Der Angreifer hat dadurch einen klaren Vorteil und erzielt so unbedrängt das Tor, welches vom Schiedsrichter wegen Foulspiels aberkannt wird. Der VAR hat nicht eingegriffen, da die Entscheidung am Feld richtig war.“
Schmid: „Das Tor muss er zu 100% geben“
Schon kurz davor hatte es im selben Spiel die nächste heikle Szene gegeben. Nach einem Schuss sprang der Ball vom Fuß von Gorenc Stankovic mit klarer Richtungsänderung an das Knie von Seedy Jatta und von dort an dessen Hand. Zunächst stand der Verdacht auf Handspiel und damit auf Strafstoß im Raum, doch Schiedsrichter und VAR ließen weiterspielen.
Auch diese Entscheidung wurde im Rückblick bestätigt. Laut VAR lag kein strafbares Handspiel vor, weil sich der Arm in einer natürlichen Bewegung befand und der Spieler noch versuchte, die Hand wegzuziehen.
Die offizielle Begründung lautet: „Nach einem Schuss prallt der Ball vom Fuß des STU-Spielers #4 mit klarer Richtungsänderung an das Knie des Mitspielers #20 und in weiterer Folge an seine in einer natürlichen Bewegung befindlichen Hand, welche er versucht, wegzuziehen. Da kein strafbares Handspiel vorliegt, lässt der Schiedsrichter das Spiel weiterlaufen. Der VAR hat nicht eingegriffen, da die Entscheidung am Feld richtig war.“
VAR verteidigt kuriosen Strafstoß in Linz
Für Verwunderung sorgte auch eine Szene in Linz kurz vor der Pause. Nach einer raschen Einwurfausführung rollte plötzlich ein zusätzlicher Ball auf das Spielfeld. WSG-Spieler Benjamin Böckle schoss diesen zweiten Ball absichtlich in Richtung des Spielballs beziehungsweise eines im Strafraum positionierten Blau-Weiß-Spielers. Nach einem On-Field-Review entschied Schiedsrichter Talic auf Strafstoß für Blau-Weiß Linz.
Zunächst wirkte die Entscheidung kurios, regeltechnisch ist sie aber sauber gedeckt. Der zweite Ball wurde in diesem Fall als Gegenstand gewertet, das absichtliche Eingreifen damit als Unsportlichkeit.
Der Elfmeter im VIDEO
Die offizielle Begründung dazu lautet: „Nach einer raschen Einwurfausführung rollt ein zusätzlicher Ball, der als Gegenstand gewertet wird, auf das Spielfeld, ohne dabei das Spielgeschehen zu stören. Der WSG-Spieler #20 schießt diesen Gegenstand absichtlich in Richtung des Spielballes bzw. des sich im Strafraum befindlichen BWL-Spielers #9. Aufgrund dieser Unsportlichkeit verwarnt der Schiedsrichter den WSG-Spieler #20 korrekterweise und setzt das Spiel gemäß des aktuellen Regelwerks mit Strafstoß fort.“
Das deckt sich auch mit Regel 12.5 des IFAB. Dort ist festgelegt, dass ein Spieler, der einen Gegenstand auf einen Gegenspieler oder den Ball wirft oder tritt, innerhalb des eigenen Strafraums mit Strafstoß bestraft wird.
Beitragsbild: GEPA